Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Konsuln haben das Recht, an den Gebäuden der Konsulate Schilder mit dem Staatswappen des Sendestaates und der Amtsbezeichnung anzubringen. Sie können auch an diesen Gebäuden und an ihren Fahrzeugen die Flagge des Sendestaates hissen.

Beachte: Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen.