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Konsuln und Beamte des Konsulardienstes dürfen nur Staatsangehörige des Sendestaates sein.
Beachte: Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen.
