Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vor der Ernennung eines Konsuls ersucht der interessierte Vertragschließende Teil auf diplomatischem Weg um die Zustimmung des anderen Vertragschließenden Teiles zu dieser Ernennung.

Beachte: Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen.