Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ABSCHNITT III.

Aufgaben und Amtsbefugnisse der Konsuln.

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Die Konsuln haben an der Festigung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Vertragschließenden Teilen mitzuwirken und die Entwicklung des wirtschaftlichen Verkehrs zu fördern.

Beachte: Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen.