ABSCHNITT III.
Aufgaben und Amtsbefugnisse der Konsuln.
.
Die Konsuln haben an der Festigung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Vertragschließenden Teilen mitzuwirken und die Entwicklung des wirtschaftlichen Verkehrs zu fördern.
Beachte: Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen.
