Staatsangehörigkeit der Konsuln
Die Konsuln müssen ausschließlich Angehörige des Entsendestaates sein und dürfen keinen ordentlichen Wohnsitz im Empfangsstaat haben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Staatsangehörigkeit der Konsuln
Die Konsuln müssen ausschließlich Angehörige des Entsendestaates sein und dürfen keinen ordentlichen Wohnsitz im Empfangsstaat haben.