Benützung der konsularischen Räumlichkeiten
Die konsularischen Räumlichkeiten dürfen nicht in einer Weise benützt werden, die mit der Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben unvereinbar ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Benützung der konsularischen Räumlichkeiten
Die konsularischen Räumlichkeiten dürfen nicht in einer Weise benützt werden, die mit der Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben unvereinbar ist.