Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit Notifikation vom 23. September 1975 wurde gemäß Punkt 1 des Unterzeichnungsprotokolls zum Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, BGBl. Nr. 19/1964, vereinbart, daß Art. 41 Abs. 2 des Konsularvertrages mit Wirkung vom 22. November 1975 für die Republik Österreich Anwendung findet.