Mit Notifikation vom 23. September 1975 wurde gemäß Punkt 1 des Unterzeichnungsprotokolls zum Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, BGBl. Nr. 19/1964, vereinbart, daß Art. 41 Abs. 2 des Konsularvertrages mit Wirkung vom 22. November 1975 für die Republik Österreich Anwendung findet.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 531/1975
Änderungen & Kundmachungen
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BGBl. Nr. 531/1975 · Stammfassung
Fassungen ab: 25.10.1975
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 531/1975 ↗
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