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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 531/1975

Mit Notifikation vom 23. September 1975 wurde gemäß Punkt 1 des Unterzeichnungsprotokolls zum Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, BGBl. Nr. 19/1964, vereinbart, daß Art. 41 Abs. 2 des Konsularvertrages mit Wirkung vom 22. November 1975 für die Republik Österreich Anwendung findet.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 531/1975 · Stammfassung

Fassungen ab: 25.10.1975

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 531/1975

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