Jede Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Auslegung und Anwendung dieses Abkommens, die zwischen den Hohen Vertragschließenden Teilen entstehen könnte, ist auf diplomatischem Weg beizulegen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Jede Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Auslegung und Anwendung dieses Abkommens, die zwischen den Hohen Vertragschließenden Teilen entstehen könnte, ist auf diplomatischem Weg beizulegen.