Die Wirkungen der in diesem Abkommen bezeichneten und in einem der Hohen Vertragschließenden Teile eröffneten Verfahren erstrecken sich auch auf das Gebiet des anderen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Wirkungen der in diesem Abkommen bezeichneten und in einem der Hohen Vertragschließenden Teile eröffneten Verfahren erstrecken sich auch auf das Gebiet des anderen.