Die vom Gericht den Gläubigern nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens ausgestellten Exekutionstitel werden wie Entscheidungen im Insolvenzverfahren anerkannt und vollstreckt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die vom Gericht den Gläubigern nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens ausgestellten Exekutionstitel werden wie Entscheidungen im Insolvenzverfahren anerkannt und vollstreckt.