Die Arbeitnehmer können sich für das auf dem Gebiet jedes der beiden Staaten gelegene Vermögen auf die nach dem Recht dieses Staates zugunsten ihrer Forderungen bestehenden Vorrechte berufen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Arbeitnehmer können sich für das auf dem Gebiet jedes der beiden Staaten gelegene Vermögen auf die nach dem Recht dieses Staates zugunsten ihrer Forderungen bestehenden Vorrechte berufen.