Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die Konkurrenz führt die Bezeichnung "Konkurrenz zur Erhaltung der Salzachbrücke nächst der Halte- und Ladestelle Tenneck" und hat ihren Sitz in Werfen.

(2) Ihre Organe sind:

a) der Konkurrenzausschuß;

b) der Geschäftsführer.