Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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„Nach dem Lehrerdienstrechts-Kompetenzgesetz steht die Gesetzgebung in Angelegenheiten des Dienstrechtes, einschließlich des Besoldungs- und des Disziplinarrechtes, dem Bund auch hinsichtlich des Fachpersonals öffentlicher Kindergärten (Kindergärtnerinnen, Kindergartenleiterinnen, Beamte der pädagogischen Aufsicht) zu.“

Beachte: materiell Derogiert durch (B-VG Novelle BGBl. Nr. 215/1962)