„Nach dem Lehrerdienstrechts-Kompetenzgesetz steht die Gesetzgebung in Angelegenheiten des Dienstrechtes, einschließlich des Besoldungs- und des Disziplinarrechtes, dem Bund auch hinsichtlich des Fachpersonals öffentlicher Kindergärten (Kindergärtnerinnen, Kindergartenleiterinnen, Beamte der pädagogischen Aufsicht) zu.“
Beachte: materiell Derogiert durch Art. 14 B-VG (B-VG Novelle BGBl. Nr. 215/1962)
