Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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„Das “Forstwesen“ im Sinne des umfaßt alle auf die Pflege, Erhaltung und auf den Schutz des Waldbestandes Bezug habenden Vorkehrungen, daher im besonderen auch die zur Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden erforderlichen Maßnahmen.“