Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Steuersatz

. Die Steuer beträgt 3% der Bemessungsgrundlage. Übersteigt bei einem Unternehmen die Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht 1 460 Euro, wird von ihr 1 095 Euro abgezogen.

Beachte: Bezugszeitraum: ab 1. 1. 2002

idF BGBl. I Nr. 144/2001