Steuersatz
. Die Steuer beträgt 3% der Bemessungsgrundlage. Übersteigt bei einem Unternehmen die Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht 1 460 Euro, wird von ihr 1 095 Euro abgezogen.
Beachte: Bezugszeitraum: ab 1. 1. 2002
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Steuersatz
. Die Steuer beträgt 3% der Bemessungsgrundlage. Übersteigt bei einem Unternehmen die Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht 1 460 Euro, wird von ihr 1 095 Euro abgezogen.
Beachte: Bezugszeitraum: ab 1. 1. 2002