Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Steuergegenstand

. Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland (Bundesgebiet) gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind.

Beachte: Zum Bezugsbereich vgl.