Beitragspflicht für Video-Sharing-Plattform-Anbieter
. Zur Finanzierung des in Erfüllung der Aufgabe nach entstehenden Aufwandes einschließlich des damit in Zusammenhang stehenden Aufwands gemäß der KommAustria sowie des in Erfüllung der Aufgaben nach entstehenden Aufwandes der RTR-GmbH im Fachbereich Medien wird der RTR-GmbH ab dem Jahr 2024 jährlich per 31. Jänner ein Betrag in der Höhe von 234 000 Euro aus dem Bundeshaushalt überwiesen. vierter Satz ist anzuwenden.
