Nachweis über die erfolgten Deaktivierungsarbeiten
. Über die erfolgten Deaktivierungsarbeiten von Kriegsmaterial nach haben einen Nachweis (Bestätigung) auszustellen
1. die deaktivierenden Gewerbetreibenden oder
2. die deaktivierenden, besonders geschulten Fachorgane aus dem Vollziehungsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport.
