Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehung

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich der und die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Finanzen betraut. Hinsichtlich der übrigen Bestimmungen sind mit der Vollziehung die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur und die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus betraut.