Grenzübertritt
Der Grenzübertritt im Rahmen des Kleinen Grenzverkehrs ist sowohl an den nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften als auch an den nach diesem Abkommen bestehenden Grenzübergängen zulässig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Grenzübertritt
Der Grenzübertritt im Rahmen des Kleinen Grenzverkehrs ist sowohl an den nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften als auch an den nach diesem Abkommen bestehenden Grenzübergängen zulässig.