Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung ausgepflanzten und nicht klassifizierten Rebsorten, mit Ausnahme der Rebsorten Noah, Othello, Isabella, Jacquez, Clinton und Herbémont, gelten bis 31. Dezember 2030 als vorübergehend zugelassene Rebsorten.