Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgaben- und Gebührenfreiheit

Für das Tätigwerden der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind keine Abgaben zu entrichten. Eingaben und sonstige Schriften, die übergeben werden, sind gebührenfrei.