Abgaben- und Gebührenfreiheit
Für das Tätigwerden der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind keine Abgaben zu entrichten. Eingaben und sonstige Schriften, die übergeben werden, sind gebührenfrei.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgaben- und Gebührenfreiheit
Für das Tätigwerden der Kinder- und Jugendanwaltschaft sind keine Abgaben zu entrichten. Eingaben und sonstige Schriften, die übergeben werden, sind gebührenfrei.