Übergangsbestimmungen
Vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnene Ausbildungslehrgänge sind nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende zu führen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmungen
Vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnene Ausbildungslehrgänge sind nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende zu führen.