Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Teilnahme von Aufsichtsorganen an den Veranstaltungen der Ausbildungslehrgänge

Den Aufsichtsorganen der Steiermärkischen Landesregierung ist die jederzeitige Teilnahme an den Veranstaltungen der Ausbildungslehrgänge zu gestatten.