Teilnahme von Aufsichtsorganen an den Veranstaltungen der Ausbildungslehrgänge
Den Aufsichtsorganen der Steiermärkischen Landesregierung ist die jederzeitige Teilnahme an den Veranstaltungen der Ausbildungslehrgänge zu gestatten.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Teilnahme von Aufsichtsorganen an den Veranstaltungen der Ausbildungslehrgänge
Den Aufsichtsorganen der Steiermärkischen Landesregierung ist die jederzeitige Teilnahme an den Veranstaltungen der Ausbildungslehrgänge zu gestatten.