Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt Schlussbestimmungen

*) Behörden

Behörde ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Bezirkshauptmannschaft.

*) Fassung LGBl.Nr. 26/2017