Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kommissionsgebührenverordnung 2017, LGBl. Nr. 28/2017, außer Kraft.

(2) Für Amtshandlungen vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung sind die Kommissionsgebühren nach den bis dahin geltenden Pauschalbeträgen vorzuschreiben und zu entrichten.