Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

Die Verordnung des Landeshauptmannes über die probeweise Einrichtung von Zulassungsstellen durch Versicherer im Verwaltungsbezirk Dornbirn, LGBl.Nr. 44/1998, tritt am 1. November 1999 außer Kraft.