Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Behörden

Behörden, in deren Sprengel Versicherer zur Errichtung und zum Betrieb von Zulassungsstellen ermächtigt werden können, sind die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch.