Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fahrgastrechte, Geltungsbereich

.  Die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 sind auf Kraftfahrlinien, von denen ein bedeutender Teil und mindestens eine Haltestelle außerhalb des Unionsgebietes bzw. des Gebietes des EWR liegen, bis einschließlich 28. Februar 2017 nicht anzuwenden.