Finanzielle Leistungsfähigkeit
. Die finanzielle Leistungsfähigkeit () ist gegeben, wenn die Voraussetzungen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 nachweislich vorliegen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Finanzielle Leistungsfähigkeit
. Die finanzielle Leistungsfähigkeit () ist gegeben, wenn die Voraussetzungen gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 nachweislich vorliegen.