Geschlechtsneutrale Bezeichnungen
. Die in diesem Bundesgesetz verwendeten Funktions- und Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschlechtsneutrale Bezeichnungen
. Die in diesem Bundesgesetz verwendeten Funktions- und Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.