Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kostenersatz

Die Landesregierung hat dem Einschreiter des zu kennzeichnenden Exemplares den Ersatz der Kosten für die Fußringe bzw. die elektronische Kennzeichnung (Mikorchips), die von der Behörde beigestellt werden, vorzuschreiben.