Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dieses Gesetz tritt 6 Monate nach seiner Kundmachung in Wirksamkeit; innerhalb dieser 6 Monate ist in jedem politischen Bezirke die Beschreibung des Dienstabzeichens () zu verlautbaren.