Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Funktion

. (1) Telefondiensteanbieter dürfen diese Rufnummer ohne explizite Zuteilung durch die RTR-GmbH im Sinne des Abs. 2 und nutzen.

(2) Telefondiensteanbieter dürfen unter dieser Rufnummer eine Sprachansage schalten, aus der hervorgeht, welcher Telefondiensteanbieter Gespräche, die auf die selbe Art und Weise wie die Betreiber-Testrufnummer gewählt werden, abrechnet.