Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verhaltensvorschriften

. Die Erbringung betreiberspezifischer Dienste sowie die Erbringung von Nachrichtendiensten unmittelbar unter der Bereichskennzahl eines privaten Netzes ohne die Verwendung einer Teilnehmernummer gemäß ist verboten.