Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nummernstruktur

. Eine öffentliche Kurzrufnummer für Telefonauskunftsdienste besteht aus der dreistelligen Zugangskennzahl 118 und einer zwei- oder dreistelligen Betreiberkennzahl. Maximal zwei Folgeziffern sind hinter der Betreiberkennzahl zulässig.