Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nummernstruktur

. Eine öffentliche Kurzrufnummer für harmonisierte Dienste von sozialem Wert besteht aus der dreistelligen Zugangskennzahl 116 und einer dreistelligen Betreiberkennzahl. Folgeziffern hinter der Betreiberkennzahl sind nicht zulässig.