Personenbezogene Bezeichnungen
Alle personenbezogenen Bezeichnungen in dieser Verordnung, die entweder in der weiblichen oder in der männlichen Form verwendet werden, gelten jeweils für beide Geschlechter.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Personenbezogene Bezeichnungen
Alle personenbezogenen Bezeichnungen in dieser Verordnung, die entweder in der weiblichen oder in der männlichen Form verwendet werden, gelten jeweils für beide Geschlechter.