Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inhalt des Kehrbuches

(1) Das Deckblatt ist entsprechend der Anlage A zu gestalten.

(2) Die Seite 1 (Bezeichnung des kehrpflichtigen Objektes) ist entsprechend der Anlage B zu gestalten.

(3) Die Seiten 2 und 3 (Bestandsaufnahme) sind entsprechend den Anlagen C und D zu gestalten.

(4) Die Seite 4 (Abmeldung von Feuerungsanlagen) ist entsprechend der Anlage E zu gestalten.

(5) Die Seiten 6 und 7 (Überprüfung und Reinigung) sowie die darauf folgenden inhaltsgleichen Seiten bis einschließlich Seite 17 sind entsprechend den Anlagen G und H zu gestalten. Die Seiten sind als einander gegenüberliegende Seiten (Bogen) zu gestalten.

(6) Die Seiten 18 bis 20 sind entsprechend der Anlage I zu gestalten.