Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Federungssysteme

. Ein Federungssystem an der Antriebsachse oder den Antriebsachsen eines Kraftfahrzeuges wird als der Luftfederung () gleichwertig anerkannt, wenn die Voraussetzungen der Anlage 1k erfüllt werden.