Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Türen von Kraftfahrzeugen

. Türen von Kraftfahrzeugen der Klassen M1 und N müssen den Anhängen der Richtlinie 70/387/EWG in der Fassung 2001/31/EG, ABl. Nr. L 130 vom 8. Mai 2001, S 33, entsprechen.