Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umrißleuchten

. Umrissleuchten für Kraftwagen und Anhänger ( und ) müssen den Anhängen der Richtlinie 76/758/EWG, ABl. Nr. L 262 vom 27. September 1976 in der Fassung 97/30/EG, ABl. Nr. L 171 vom 30. Juni 1997, S 25, oder den für sie in Betracht kommenden Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. 7 entsprechen.