Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 31.12.2007.

Heutige Fassung öffnen

Höhe

. (1) Das Kinderbetreuungsgeld beträgt 14,53 Euro täglich.

(2) Werden die im vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht nachgewiesen, so beträgt das Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat des Kindes 7,27 Euro täglich.