Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beglaubigung von von Vertretungsbehörden errichteten Quellendokumenten

. Für die Beglaubigung von Quellendokumenten, die öffentliche Urkunden sind und die von Vertretungsbehörden errichtet wurden gemäß gilt sinngemäß.