Anwendungsbereich
. Dieses Bundesgesetz regelt die Vornahme von Beglaubigungen und die Anbringung sonstiger Vermerke auf Urkunden durch die Konsularbehörden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendungsbereich
. Dieses Bundesgesetz regelt die Vornahme von Beglaubigungen und die Anbringung sonstiger Vermerke auf Urkunden durch die Konsularbehörden.