Abgabenbefreiung
Alle Amtshandlungen in Angelegenheiten dieses Gesetzes sind von den Landesverwaltungsabgaben und Landeskommissionsgebühren befreit.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabenbefreiung
Alle Amtshandlungen in Angelegenheiten dieses Gesetzes sind von den Landesverwaltungsabgaben und Landeskommissionsgebühren befreit.