Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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IV. Hauptstück Sonstige Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Für den Betrieb sonstiger Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, wie beispielsweise Ferienheime, Ferienlager oder die stundenweise Betreuung in Hotels oder Einkaufszentren oder in Ergänzung zur Betreuung in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, gelten die Bestimmungen der bis 36 (personelle, sachliche, organisatorische Erfordernisse) sinngemäß.