Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pädagogische Erfordernisse

Zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Bildungs- und Betreuungsarbeit ist vom Rechtsträger ein pädagogisches Konzept zu erstellen und aktuell zu halten; die Bestimmung des (Pädagogisches Konzept) ist sinngemäß anzuwenden.